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   BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09   

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https://dejure.org/2009,9484
BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09 (https://dejure.org/2009,9484)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2009 - XI ZB 14/09 (https://dejure.org/2009,9484)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2009 - XI ZB 14/09 (https://dejure.org/2009,9484)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung gewährten Darlehens; Auslegung einer Prozesserklärung ; Auffassung eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens für sich genommen nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für eine Berufung

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 251; ; ZPO § 520 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233; ZPO § 251 S. 2; ZPO § 520 Abs. 2 S. 1
    Rückabwicklung eines zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung gewährten Darlehens; Auslegung einer Prozesserklärung; Auffassung eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens für sich genommen nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für eine Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09
    Mit einem Anerkenntnis kann der Beklagte zwar über den sachlichrechtlichen Anspruch disponieren, so dass es dem Gericht verwehrt ist, den ihm ursprünglich vorgelegten Streitstoff zu überprüfen (vgl. BGHZ 10, 333, 335; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414).

    Die Parteien können jedoch grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Falle eines Anerkenntnisses vom Gericht zu prüfen sind (vgl. BGH, Urteile vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93, WM 1994, 608, 609 und vom 30. März 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414).

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93

    Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09
    Das Berufungsgericht ist vielmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefolgt, nach der im Rechtsmittelverfahren ein Anerkenntnisurteil nicht ergehen darf, wenn das Rechtsmittel unzulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93, WM 1994, 608, 609).

    Die Parteien können jedoch grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Falle eines Anerkenntnisses vom Gericht zu prüfen sind (vgl. BGH, Urteile vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93, WM 1994, 608, 609 und vom 30. März 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414).

  • BGH, 24.03.2009 - VI ZB 89/08

    Anforderungen an den Berufungsschriftsatz; Auslegung eines mit "Berufung und

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09
    aa) Bei Auslegung einer Prozesserklärung darf eine Partei nicht am buchstäblichen Sinn ihrer Wortwahl festgehalten werden, sondern es ist davon auszugehen, dass sie mit ihrer Prozesshandlung das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1999 - XII ZR 94/98, NJW-RR 2000, 1446, vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99, WM 2000, 1512, 1514 und vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751, Tz. 11; Beschlüsse vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388, vom 2. Juli 2004 - V ZR 290/03, NJW-RR 2005, 371, 372 und vom 24. März 2009 - VI ZB 89/08, MDR 2009, 760).

    Maßgebend ist unter Beachtung der durch die gewählte Formulierung gezogenen Auslegungsgrenzen der objektiv zum Ausdruck kommende Wille des Erklärenden (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2006 - IV ZB 38/05, NJW-RR 2006, 862, Tz. 13, vom 30. Mai 2007 - XII ZB 82/06, NJW 2007, 3640, Tz. 26 und vom 24. März 2009 - VI ZB 89/08, MDR 2009, 760).

  • RG, 25.09.1940 - VI 58/40

    Wird die zulässigerweise eingelegte Berufung des Beklagten dadurch, daß der

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09
    Das Reichsgericht äußert sich - anders als die Rechtsbeschwerde meint - in einer älteren Entscheidung (RGZ 165, 85 ff.), die ein Verzichtsurteil betrifft, nicht zu dessen Erlass trotz Unzulässigkeit des Rechtsmittels.

    Vielmehr war in dem vom Reichsgericht zu beurteilenden Sachverhalt die Berufung bei Erklärung eines teilweisen Verzichts zulässig, so dass sich das Reichsgericht (RGZ 165, 85, 86 ff.) mit der - für die vorliegende Rechtsbeschwerde bedeutungslosen - Frage zu befassen hatte, ob die Berufung nachträglich unzulässig wird, wenn der nach Erklärung eines Teilverzichts verbleibende Streitwert die Berufungssumme nicht mehr erreicht.

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09
    aa) Bei Auslegung einer Prozesserklärung darf eine Partei nicht am buchstäblichen Sinn ihrer Wortwahl festgehalten werden, sondern es ist davon auszugehen, dass sie mit ihrer Prozesshandlung das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1999 - XII ZR 94/98, NJW-RR 2000, 1446, vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99, WM 2000, 1512, 1514 und vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751, Tz. 11; Beschlüsse vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388, vom 2. Juli 2004 - V ZR 290/03, NJW-RR 2005, 371, 372 und vom 24. März 2009 - VI ZB 89/08, MDR 2009, 760).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06

    Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09
    Maßgebend ist unter Beachtung der durch die gewählte Formulierung gezogenen Auslegungsgrenzen der objektiv zum Ausdruck kommende Wille des Erklärenden (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2006 - IV ZB 38/05, NJW-RR 2006, 862, Tz. 13, vom 30. Mai 2007 - XII ZB 82/06, NJW 2007, 3640, Tz. 26 und vom 24. März 2009 - VI ZB 89/08, MDR 2009, 760).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09
    Das Berufungsgericht hat dabei entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Ansicht weder die für die Auslegung von Prozesserklärungen geltenden Regeln missachtet, noch das Recht der Kläger auf effektiven Rechtsschutz oder auf rechtliches Gehör (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfG NJW 2003, 281) verletzt.
  • BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02

    Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"

  • BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99

    Widerspruch des Geschäftsführers einer GmbH gegen einen Mahnbescheid

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 290/03

    Ergänzung des Klageantrags - Voraussetzungen einer Abänderungsklage - Auslegung

  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 94/98

    Auslegung einer Berufungsschrift bei Vertretung des bei dem Oberlandesgericht

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZB 37/00

    Verwerfung der Berufung vor Entscheidung über Verlängerungsantrag

  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51

    Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des

  • BGH, 28.09.2000 - V ZB 35/00

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nach Ruhen des Verfahrens

  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 19/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

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